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AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BLP Better Life Products GmbH,
Wolfsberg - Firmenbuch Nr.: 497757 x, Landesgericht Klagenfurt

 

1. Allgemeines

1.1. Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Verkaufs- und Lieferverträge mit der BLP Better Life Products GmbH (im Folgenden kurz „BLP“ genannt). Entgegenstehende AGB gelten nur, wenn sich die BLP diesen ausdrücklich und schriftlich unterwirft.

1.2. Vertragspartner von BLP erklären sich durch die widerspruchslose Entgegennahme dieser Bedingungen, im Falle der Bestellung über Internet mit Absendung der Bestellung an BLP, sonst jedoch spätestens mit Entgegennahme der Ware mit der Geltung dieser Bedingungen auch für etwaige Wiederholungsgeschäfte einverstanden.

1.3. Käufer werden vor Absendung der Bestellung auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der BLP hingewiesen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Bedingungen auf der Homepage der BLP abzurufen, wo sie als PDF zum Download dauerhaft bereitgestellt werden.

1.4. Diese AGB beziehen sich - sofern Incoterms verwendet werden - auf die Incoterms 2020.

2. Angebote und Abschlüsse

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen, auch wenn sie von einem Vertreter oder sonstigen Verkaufsmitarbeitern entgegengenommen werden, stellen lediglich für den Kunden verbindliche Anfragen dar, erlangen jedoch erst mit ihrer schriftlichen Annahme (Auftragsbestätigung) durch uns oder die Auslieferung der Ware vertragliche Verbindlichkeit für uns.

2.2 Nebenabreden werden erst rechtsgültig, wenn diese firmenmäßig gezeichnet bestätigt werden.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer.

4. Lieferung, Lieferzeit, Gefahrtragung, Teillieferung

4.1. Die Auslieferung der Waren erfolgt EXW (ex works). Ausgenommen davon ist die Lieferung an Apotheken, Pflegeheime und Krankenanstalten, welche „frei Haus“ erfolgt.

4.2. Lieferfristen beginnen mit dem Zugang der Bestellung bzw. unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls jedoch vor Klärung aller Einzelheiten der Auftragsausführung. In der Regel verlässt die Ware innerhalb von drei Arbeitstagen ab Auftragseingang unser Lager. Ausnahmen sind möglich.

4.3. Für Selbstabholer wird in der Regel die Ware innerhalb von drei Arbeitstagen ab Auftragseingang zur Abholung bereitgestellt, Ausnahmen sind möglich.

4.4. Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich um den Zeitraum, um den der Käufer sich mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug befindet.

4.5. Ereignisse höherer Gewalt bzw. Blockade, Rohstoffmangel etc. berechtigen uns, die Lieferungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch zu erfüllenden Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass hieraus irgendwelche Ansprüche gegen uns hergeleitet werden können.

4.6. Teillieferungen sind zulässig.

4.7. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder sonstigen Transportbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Lagers, auf den Käufer über, und zwar auch dann, wenn die Ware durch uns selbst geliefert bzw. vom Käufer selbst abgeholt wird.

4.8. Der Käufer ist verpflichtet, die von uns zur Verfügung gestellten Lieferungen abzunehmen.

5. Zahlung

5.1. Lieferungen sind zahlbar spätestens zu der in der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingung. In Ermangelung einer solchen innerhalb von 14 Tagen ab Fakturendatum netto Kassa ohne Abzug. Unerlaubter Abzug wird nachgefordert. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 8,5%.

5.2. Bei Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Zinsen gemäß UGB zuzüglich Umsatzsteuer zu berechnen. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeinganges bzw. der Gutschrift auf unserem Konto.

5.3. Alle unsere Forderungen gegen den Käufer werden sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu mindern. Bei Verzug werden auch alle anderen Forderungen fällig.

5.4. Mit befreiender Wirkung können Zahlungen nur an uns direkt geleistet werden. Stehen mehrere Forderungen offen, so steht es uns frei, Zahlungen des Käufers auf die jeweils älteste Forderungen nebst Zinsen und Kosten anzurechnen, selbst dann, wenn der Käufer ausdrücklich für eine bestimmte Forderung gezahlt hat.

5.5. Vertreter sind nicht bevollmächtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.

6. Aufrechnungsverbot

Es ist ausgeschlossen, dass der Kunde – mit welchen Forderungen auch immer – gegen Forderungen von BLP aufrechnet.

7. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, wobei das Eigentum erst nach voller Bezahlung aller vorangegangenen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung einschließlich aller Nebenforderungen auf den Käufer übergeht.

8. Gewährleistung und Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten

8.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Erhalt der Ware. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. § 924 ABGB findet keine Anwendung. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und im Falle von Beanstandungen spätestens binnen 3 Arbeitstagen nach Erhalt unter Angabe des Spediteurs/Transporteurs an uns zu melden, andernfalls kann eine Beanstandung keine Berücksichtigung finden.

8.3. Ist die Rüge berechtigt so steht es uns frei, dem Kunden statt der beanstandeten Ware nach unserem Ermessen Ersatzlieferung zu leisten oder Gutschrift zu gewähren.

9. Schadenersatz

9.1. Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für Personenschäden.

9.2. Für mittelbare Schäden, entgangenem Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge-  und Vermögensschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter haften wir nicht.

9.3. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis unseres Vertragspartners vom Schaden und Schädiger.

10. Weiterverkauf der Ware und Warenrücksendung

10.1. Unsere Ware darf nur in Originalausstattung und in unangebrochener Originalverpackung weiterverkauft werden.

10.2. Der Verkauf unserer Ware ins Ausland ist - schon im Hinblick auf die jeweils einzuhaltenden gesetzlichen Bestimmungen - ohne unsere Einwilligung nicht gestattet.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus mit uns geschlossenen Verträgen, insbesondere Streitigkeiten aus Lieferung und Zahlung ist Klagenfurt. Auf diese AGB, die Frage ihrer Geltung, unsere Verträge und alle aus AGB und Verträgen resultierenden Streitigkeiten ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes anwendbar.

11.2. Durch eine Änderung oder etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen wird die Gültigkeit unserer übrigen Bedingungen nicht berührt. Im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung ist der Käufer dazu verpflichtet, sich mit uns über eine wirksame Regelung zu einigen, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

11.3. Mit diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen verlieren alle früheren Bedingungen ihre Wirksamkeit.

Gültig ab 01.01.2020